Hilfen zur Erziehung –
Vertrauen – Verantwortung – Veränderung
Unsere Arbeit basiert auf einem systemischen, lösungsorientierten Ansatz: Wir sehen jede Familie in ihrer Einzigartigkeit und gestalten unsere Angebote flexibel, ressourcenstärkend und zugewandt. Mit Herz, Fachlichkeit und langjähriger Erfahrung begleiten wir Familien auf ihrem Weg – damit aus Krisen Chancen werden.
Was ist HzE?
Hilfen zur Erziehung (HzE) unterstützen Familien in herausfordernden Situationen genau dort, wo sie gebraucht werden: individuell, respektvoll und auf Augenhöhe.
Das Ziel ist es, Eltern in ihrer Rolle zu stärken, sie zu ermutigen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und das Verhalten sowie die Bedürfnisse ihrer Kinder besser zu verstehen und darauf einzugehen.
Eltern stärken
Kinder fördern
Familien begleiten
Unsere Angebote
Die Angebote von familie gGmbH richten sich an Familien, die – sei es aus eigener Initiative oder auf Empfehlung Dritter – Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder suchen. Unser Ziel ist es, Eltern in ihrer Rolle zu stärken, sie zu ermutigen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und das Verhalten sowie die Bedürfnisse ihrer Kinder besser zu verstehen und darauf einzugehen.
Es ist uns ein Anliegen, mit unseren HzE-Angeboten nicht nur kurzfristig zu entlasten, sondern nachhaltige Veränderungen im Familienalltag anzustoßen. Dabei unterstützen wir Eltern, ihre erzieherische Verantwortung neu zu entdecken, wiederzuerlangen und bewusst auszufüllen.
Warum Hilfen zur Erziehung bei familie?
Seit über 30 Jahren sind wir fest in Kreuzberg/Neukölln verankert und arbeiten eng mit Jugendämtern, Schulen und Familienzentren zusammen.
Unser interdisziplinäres Team – von Sozialpädagog:innen über Psycholog:innen bis hin zu Spezialist:innen für systemische Familientherapie, Gestalt‑ und Kunstpädagogik – sichert passgenaue, lebensweltorientierte Unterstützung. Dank vielfältiger Sprach‑ und Kulturkompetenz erreichen wir alle Familien niedrigschwellig und fördern die Entwicklung Ihrer Kinder nachhaltig.
Stimmen aus der Praxis
„Dank der Begleitung durch familie gGmbH habe ich gelernt, klare Grenzen zu setzen und trotzdem liebevoll auf mein Kind einzugehen. Unser Familienalltag ist heute so entspannt wie lange nicht mehr.“
Eltern
„Im Sozialkompetenztraining habe ich verstanden, wie man wirklich zuhört. Jetzt klappt es viel besser, mich in der Klasse einzubringen und Konflikte friedlich zu lösen.“
Kind (11 Jahre)
Häufige Fragen
Wir versuchen Ihnen hier die wichtigsten Fragen zu beantworten, sollten Sie dennoch Fragen haben oder eine Antwort nicht ganz klar sein, rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wer kann HzE beantragen?
Personensorgeberechtigte – in der Regel Eltern, aber auch andere Sorgeberechtigte – können Hilfen zur Erziehung beantragen, wenn sie allein nicht in der Lage sind, eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung sicherzustellen. Auch junge Volljährige sind selbst anspruchsberechtigt und können einen Antrag stellen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es muss ein Bedarf für die Hilfe bestehen: Die Eltern können die Erziehung nicht (mehr) im Sinne des Kindeswohls gewährleisten.
- Die Hilfe muss geeignet und notwendig sein, um die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen positiv zu fördern.
- Die aktive Mitarbeit der Eltern und des Kindes/Jugendlichen ist wichtig für den Erfolg der Maßnahme.
Wie läuft der Antragsverfahren ab?
- Antragstellung immer über das örtlich zuständige Jugendamt (jeweils im Wohnbezirk).
- Eltern, Kinder und Jugendliche können sich direkt an das Jugendamt wenden.
- Jede Anfrage wird individuell auf den Bedarf geprüft und es wird entschieden, ob und welche Form der HzE bewilligt wird.
Wo finde ich Erstberatungen?
- In der Regel beim Jugendamt selbst oder bei anerkannten Familienberatungsstellen.
- Für kurze Rückfragen steht die Bereichsleitung Hilfen zur Erziehung (HzE) der Familie gGmbH zur Verfügung.
Welche Kosten entstehen?
- Ambulante Hilfen zur Erziehung sind in Berlin kostenfrei; die Kommune übernimmt die Kosten.
- Bei teilstationären oder stationären Angeboten kann eine Kostenbeteiligung durch die Eltern verlangt werden.
Wie lange dauert die Betreuung?
Die Betreuungsdauer beträgt üblicherweise 3–12 Monate. Bei weiterem Bedarf kann sie in Absprache mit dem Jugendamt verlängert werden.
Wie ist der Datenschutz bei HzE geregelt?
- Es werden nur notwendige personenbezogene Daten erhoben; Speicherung erfolgt sicher und zugriffsgeschützt.
- Weitergaben nur mit Einwilligung oder bei Kindeswohlgefährdung.
- Eltern haben das Recht auf Einsicht in die Dokumentation und können ggf. Löschung beantragen.
- Während der Hilfe besteht enge Kooperation mit dem Jugendamt; Berichte zu den Zielen der Familie werden datenschutzkonform erstellt.
In welchem Gebiet arbeitet die Familie gGmbH?
Was tun bei Unzufriedenheit mit der Leistung?
- Sprechen Sie zunächst die zuständigen Fachkräfte an.
- Falls keine Veränderung eintritt, nutzen Sie das Beschwerdemanagement des Trägers oder wenden Sie sich direkt an die Bereichsleitung HzE.
- Gegebenenfalls werden Ziele, Umfang oder Personal der Hilfe in Absprache mit dem Jugendamt angepasst.