Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern.
Auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern oder frühere Pflegeeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Der Begleitete Umgang ist ein zeitlich befristetes Angebot der Hilfen zur Erziehung.
Das Angebot des Begleiteten Umgangs richtet sich an Kinder und Jugendliche und deren Eltern, die nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin die Beziehung und Bindung pflegen wollen.
Unser Träger bietet verschiedene Settings im Rahmen des Begleiteten Umgangs an, sowie Beratung für alle Beteiligten.
Kontakt
Sebastian Schriefel
Bereichsleitung HzE
Tel.: 0173 722 98 25
sebastian.schriefel@fjh.berlin