Unser interdisziplinäres HzE-Team –
Kompetenz, Vielfalt & Vernetzung für Ihre Familie
Unser Hilfen‑zur‑Erziehung‑Team vereint erfahrene Fachkräfte aus Sozialpädagogik, Psychologie und systemischer Therapie: von Lehrkräften und Diplompädagog*innen über Gestalt‑ und Familientherapeut*innen bis hin zu Erlebnispädagog*innen und interkulturellen Mediator*nnen.
Unsere Qualifikationen, Schwerpunkte und Sprachen im Überblick
Zahlreiche Zusatzqualifikationen sowie unsere Sprachkompetenz garantieren passgenaue, lebensweltorientierte Unterstützung. Damit können wir Familien in Kreuzberg und Neukölln individuell, ressourcenorientiert und auf Augenhöhe begleiten.
Qualifikationen
Psychologie & Therapie:
- Psycholog*in (Diplom oder M.A.)
- Systemischer Familientherapeutin
- Multifamilientherapie (MFT)
- Gestalttherapeut*in
- Heilpraktiker*in für Psychotherapie
- TESYA Anti-Gewalt-Training
- Kinderpsycholog*in
Pädagogik & Sozialarbeit:
- Sozialarbeiter*in (B.A.)
- Sozialpädagog*in
- Diplompädagog*in
- Staatlich anerkannter Erzieherin
- Integration & Montessori-Pädagogik
- Kunstpädagog*in
- Lehrer*in
- Kursleitung „Babys verstehen“
Beratung, Coaching, Mediation:
- Fachkraft für systemische Beratung
- Systemischer Beraterin
- Coach
- Interkultureller Mediatorin
- Mediator*in
Zusatzqualifikationen & Spezialisierungen:
- ISeF (interdisziplinäre sozial-emotionale Förderung)
- Erlebnispädagog*in
- Datenschutzbeauftragte*r
- Kunstwissenschaftler*in
- Kinderkrankenschwester
Schwerpunkte
Kinder, Jugendliche, Familien:
- Arbeit mit Kindern
- Arbeit mit Jugendlichen
- Familienarbeit
- Familienklasse
- Elternarbeit und -beratung
- Mutter-Kind-Arbeit (MuKi)
- Arbeit mit getrennten oder hochstrittigen Eltern
- Frühpädagogik
- Frühe Kindheit
Paare & Beziehungen:
- Paartherapie / Paarberatung
- Paarkonflikte
Psychische Gesundheit & Entwicklung:
- Psychische Erkrankungen
- Stressbewältigung bei Kindern
- Erkrankung, Behinderung, Trauer
Krisen & Schutz:
- Krisenintervention
- Kinderschutz
Methoden & Programme:
- SKI (soziale Kompetenz & Integration)
- AFT (aufsuchende Familientherapie)
- FKL (Familienklasse)
- BU (Begleiteter Umgang)
- Coaching
- Empathische Empowerment-Arbeit
- Neue Autorität
Diversität & Inklusion:
- Interkulturelle Arbeit
- Arbeit mit Alleinerziehenden
- Arbeit mit neurodivergenten Menschen
Sprachen
- Arabisch
- Dari
- Englisch
- Farsi
- Italienisch
- Polnisch
- Spanisch
Häufige Fragen
Wir versuchen Ihnen hier die wichtigsten Fragen zu beantworten, sollten Sie dennoch Fragen haben oder eine Antwort nicht ganz klar sein, rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wer kann HzE beantragen?
Personensorgeberechtigte – in der Regel Eltern, aber auch andere Sorgeberechtigte – können Hilfen zur Erziehung beantragen, wenn sie allein nicht in der Lage sind, eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung sicherzustellen. Auch junge Volljährige sind selbst anspruchsberechtigt und können einen Antrag stellen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es muss ein Bedarf für die Hilfe bestehen: Die Eltern können die Erziehung nicht (mehr) im Sinne des Kindeswohls gewährleisten.
- Die Hilfe muss geeignet und notwendig sein, um die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen positiv zu fördern.
- Die aktive Mitarbeit der Eltern und des Kindes/Jugendlichen ist wichtig für den Erfolg der Maßnahme.
Wie läuft der Antragsverfahren ab?
- Antragstellung immer über das örtlich zuständige Jugendamt (jeweils im Wohnbezirk).
- Eltern, Kinder und Jugendliche können sich direkt an das Jugendamt wenden.
- Jede Anfrage wird individuell auf den Bedarf geprüft und es wird entschieden, ob und welche Form der HzE bewilligt wird.
Wo finde ich Erstberatungen?
- In der Regel beim Jugendamt selbst oder bei anerkannten Familienberatungsstellen.
- Für kurze Rückfragen steht die Bereichsleitung Hilfen zur Erziehung (HzE) der Familie gGmbH zur Verfügung.
Welche Kosten entstehen?
- Ambulante Hilfen zur Erziehung sind in Berlin kostenfrei; die Kommune übernimmt die Kosten.
- Bei teilstationären oder stationären Angeboten kann eine Kostenbeteiligung durch die Eltern verlangt werden.
Wie lange dauert die Betreuung?
Die Betreuungsdauer beträgt üblicherweise 3–12 Monate. Bei weiterem Bedarf kann sie in Absprache mit dem Jugendamt verlängert werden.
Wie ist der Datenschutz bei HzE geregelt?
- Es werden nur notwendige personenbezogene Daten erhoben; Speicherung erfolgt sicher und zugriffsgeschützt.
- Weitergaben nur mit Einwilligung oder bei Kindeswohlgefährdung.
- Eltern haben das Recht auf Einsicht in die Dokumentation und können ggf. Löschung beantragen.
- Während der Hilfe besteht enge Kooperation mit dem Jugendamt; Berichte zu den Zielen der Familie werden datenschutzkonform erstellt.
In welchem Gebiet arbeitet die Familie gGmbH?
Was tun bei Unzufriedenheit mit der Leistung?
- Sprechen Sie zunächst die zuständigen Fachkräfte an.
- Falls keine Veränderung eintritt, nutzen Sie das Beschwerdemanagement des Trägers oder wenden Sie sich direkt an die Bereichsleitung HzE.
- Gegebenenfalls werden Ziele, Umfang oder Personal der Hilfe in Absprache mit dem Jugendamt angepasst.